Rechtsprechung
VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
BayVwVfG Art. 41 Abs. 2; § 4 Abs. 3 S. 2, § 30 Abs. 5
Berücksichtigung von Dauerleiden bei Prüfungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20
Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung …
Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348
bb) Die Vorschriften nach § 4 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 5 Satz 3 ... sind im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678) verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. teleologisch zu reduzieren, dass die Annahme eines Nichtvertretenmüssens bzw. ein Ruhen der Bearbeitungsfrist bei Dauerleiden nicht in Betracht kommt.Den Prüflingen muss etwa eine gleiche Anzahl an Prüfungsversuchen zustehen und die Prüfer müssen an die Prüfungsleistungen einen einheitlichen Bewertungsmaßstab ohne Rücksicht auf die individuelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Prüflings anlegen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 17).
So kommt etwa die Anerkennung eines Rücktritts wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit in Betracht, wenn der Prüfling auf Grund einer vorübergehenden krankheitsbedingten Beeinträchtigung seines physischen oder psychischen Zustands nicht in der Lage ist, in der Prüfung seine individuelle Leistungsfähigkeit nachzuweisen (vgl. BVerwG U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 18).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit verbietet es mit Blick auf den Prüfungszweck über derartige Leistungsmängel hinwegzusehen und die der tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden Prüfungsleistung unberücksichtigt zu lassen (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 24.2.2021 - 6 C 1.20 - BeckRS 2021, 8678 Rn. 17).
- VG Freiburg, 25.09.2020 - 1 K 4619/19
Zur Darlegungs- und Beweislast für ein Dauerleiden
Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348
Dies beinhaltet dann auch den Nachweis, dass ein akuter Zustand von seinem normalen, dauerhaften Zustand, der ggf. durch ein Dauerleiden geprägt ist, negativ abweicht (…vgl. hierzu im Ganzen Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 281; VG Freiburg, U.v. 25.9.2020 - 1 K 4619/19 - juris Rn. 63).Diesbezüglich wird von einer Darlegungs- und Beweislast der Prüfungsbehörde ausgegangen (vgl. hierzu im Ganzen VG Freiburg, U.v. 25.9.2020 - 1 K 4619/19 - juris Rn. 63).
- OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20
ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich
Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348
Ein Nachteilsausgleich kommt auch bei chronischen Krankheiten in Betracht, sofern der Prüfling durch seine Krankheit lediglich daran gehindert ist, seine tatsächlich uneingeschränkt bestehende Leistungsfähigkeit in der geforderten Prüfungsform nachzuweisen (OVG Lüneburg, U.v. 22.6.2021 - 2 LA 461/20 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 24.11.2011 - 20 B 11.1659
Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses richtige …
Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2021 - AN 2 K 21.00348
Denn selbst wenn man ein schlichtes Bestreiten des Zugangs zur Widerlegung der Drei-Tages-Fiktion des Art. 41 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG genügen lassen will (vgl. etwa BayVGH, U.v. 24.11.2011 - 20 B 11.1659 - juris Rn. 27 ff.), fehlt es vorliegend bereits an einem solchen.